Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zur Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Gebiet: "Nordwestlich der Göttiner Straße im Anschluss an die vorhandene Bebauung Göttiner Straße 2, südwestlich des Elbe-Lü